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February 23 2012
Bis ans Limit
Ich glaube, heute wäre ich um ein Haar verhaftet worden.
Das war im Kassenraum der Sparkasse eines kleinen Städtchens am Niederrhein. Ich hatte dort den Geldautomaten in Beschlag genommen und zog Geld, was die Karten in meinem Geldbeutel hergaben.
Bei der dritten Abhebung des Maximalbetrags schauten die Mitarbeiter an den Schaltern, nur durch eine Milchglasscheibe getrennt, schon neugierig rüber. Zumal sich die Warteschlange vergrößerte. Allerdings harrten die Einheimischen, wie das ihre Art ist, wortlos und stoisch hinter mir aus.
Nach diversen Bankkarten waren dann meine Kreditkarten dran. Da ich mit denen praktisch nie Bargeld abhebe, musste ich erst mal die PINs aus meinem Smartphone lesen, wo die Geheimzahlen in einer App gespeichert sind. Das wirkte natürlich super vertrauenserweckend. Wahrscheinlich ebenso der Umstand, dass ich mir notierte, welchen Betrag ich auf welche Karte erhalten habe.
Als zwei Angestellte die Köpfe zusammensteckten und offensichtlich in meine Richtung tuschelten, hatte ich endlich den erforderlichen Betrag zusammen. Zum Auto bin ich etwas zügiger gegangen.
Wenige Minuten später konnte ich das Geld dann als Kaution am nahe gelegenen Amtsgericht direkt wieder einzahlen. Das hatte den Vorteil, dass meine Mandantin nach dem Haftprüfungstermin sofort aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Irgendwie lässt mich jetzt aber der Gedanke nicht los, die Bilder aus dem Kassenraum könnten immer noch ein schönes Schulungsvideo für Sparkassenmitarbeiter abgeben.
Der Bettvorleger aus Reutlingen
Die Beschlagnahme eines Facebook-Accounts durch einen Reutlinger Richter nimmt nun doch skurrile Züge an. Zum Beispiel, wenn man etwa bei Zeit online liest, dass der Richter seinen Beschlagnahmebeschluss ins Englische übersetzen ließ, das Papier per Post an Facebooks Europa-Zentrale in Dublin schickte und sich nun darüber beklagt, dass er auch nach Monaten keine Daten, ja noch nicht mal eine Antwort erhalten hat.
Was erwartet der Richter denn? Dass es bei Facebook in der Rechtsabteilung niemanden gibt, der einen Gerichtsbeschluss in deutscher Sprache lesen kann? Dann wäre die Übersetzung ins Englische in der Tat ein toller Service. Aber ansonsten hätte der Richter eigentlich auch vorher ahnen können, dass Facebook seinen Beschluss ignorieren wird, ja sogar muss – und zwar unabhängig von der Sprache, in der das Papier verfasst ist.
Auch im geeinten Europa hat unsere Justiz keinen Arm, der über die deutsche Landesgrenze reicht. Das gilt sogar für das Amtsgericht Reutlingen. An Facebook ohne Einschaltung der irischen Behörden einen Beschlagnahmebeschluss zu senden, ist juristisch so erfolgversprechend wie ein Anruf bei Coca Cola mit der freundlichen Bitte, doch mal bitte kurz das Geheimrezept der braunen Brause zu mailen.
Für Facebook Irland ist eine direkte Aufforderung durch ein deutsches Gericht so verbindlich wie die Einladung zu einer Butterfahrt. Erst wenn das Ganze über die Rechtshilfe läuft, das heißt die irische Justiz um Vermittlung gebeten wird, entsteht auch eine rechtliche Verpflichtung für Facebook.
So kompliziert ist das in der EU übrigens nicht. Die Justiz kooperiert weitgehend reibungslos. Ich habe beispielsweise schon erlebt, wie auf Anordnung deutscher Behörden Maschinenpistolen in einer Wohnung in Bukarest beschlagnahmt wurden. Das war eine Sache von Stunden. Server in Amsterdam dauerten vier Tage, und ein E-Mail-Account bei einem Provider in Madrid war nach einer knappen Woche gesichert. Die für diese Maßnahmen Verantwortlichen haben aber auch gleich ihre Kollegen im Ausland eingeschaltet und nicht erst darauf spekuliert, dass sich im Ausland jemand von einem Einschreiben beeindrucken lässt, selbst wenn ein deutsches Gerichtssiegel darauf prangt.
Facebook würde sich sogar ins eigene Fleisch schneiden, gäbe die Firma nach Eingang ausländischer Gerichtspost eilfertig Kundendaten heraus. Das wäre mit Sicherheit ein Verstoß gegen das irische Datenschutzrecht. Und die Kunden würden sich natürlich fragen, wieso Facebook ohne Not vor ausländischen Behörden kuscht. Völlig zu Recht übrigens.
Dass da in Reutlingen momentan was schiefläuft im Kampf Amtsrichter gegen Internetgigant, ergibt sich auch aus der aktuellen Entwicklung. Nun soll der Angeklagte erklärt haben, dass er die Daten freiwillig herausgibt. Nach dem normalen Lauf der Dinge sollte man ja dann auf den Gedanken kommen, dass die Polizei zunächst im Auftrag des Gerichts den Nutzernamen und das Passwort des Angeklagten bei Facebook eingibt und schaut, welche Daten sich hier und heute aus dem Profil ziehen lassen.
Aber nein, das Amtsgericht Reutlingen möchte, dass der Angeklagte bei Facebook eine “offizielle” CD mit allen seinen Daten besorgt. Das kann dann nur so funktionieren, dass der junge Mann bei Facebook eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangt. Facebook wird derzeit gerade mit einer Welle solcher Anfragen überrollt und gibt sich alle Mühe, die fragenden Kunden möglichst lange auf die Antwort warten zu lassen. Man kann sich also ausmalen, wie lange ausgerechnet der User Al Capone aus Reutlingen in der Warteschleife schmoren wird.
Abgesehen von dem merkwürdigen Prozedere ist das alles natürlich auch eine Einladung an den Angeklagten, sein Profil ordentlich aufzuräumen. Gut möglich also, dass auf der offiziellen Facebook-CD wenig Aufschlussreiches zu finden ist, sofern sie dann eintrudelt. Irgendwann.
Aber der Richter sagt ja selbst, er habe kein Problem damit, als Tiger zu starten und als Bettvorleger zu enden. Ich fürchte nur, dass es mit dem Tiger von Anfang von Anfang an nichts war.
February 22 2012
Verantwortungsbereiche
Wenn in Strafsachen Kosten zu erstatten sind, arbeiten die Gerichte in Nordrhein-Westfalen schnell. Meist dauert es keine zwei Wochen, bis die Oberjustizkasse in Hamm das Geld überweist. Doch es gibt leider auch Ausreißer…
Mit so einem Fall durfte ich mich herumschlagen. Ich hatte nach einem Freispruch meines Mandanten dem Gericht meine Kosten mitgeteilt. Das war am 5. Januar 2011. Nichts passierte. Am 17. Mai schickte ich den Antrag erneut ans Gericht. Kann ja sein, dass er beim ersten Mal nicht angekommen ist. Oder in eine falsche Akte sortiert wurde. Auf die Zahlung wartete ich allerdings vergebens. Ebenso auf Rückfragen zur Sache.
Am 29. August 2011 bat ich darum, meinen Antrag zu bearbeiten. Keine Reaktion. Deshalb meldete ich mich am 2. Dezember 2011 wieder. Ich wies darauf hin, dass ich nun schon elf Monate auf mein Geld warte. Für den Fall, dass ich nun erneut nichts hören würde, kündigte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an.
Das Gericht verweigerte weiter jede Kommunikation, so dass ich kurz nach dem 1. Geburtstag meines Antrags tatsächlich Dienstaufsichtsbeschwerde einlegte. Pünktlich mit der Eingangsbestätigung für die Beschwerde hatte ich die Zahlung auf dem Konto. Das hatte keine Woche gedauert.
Für mich wäre die Sache damit erledigt gewesen. Aber so eine Dienstaufsichtsbeschwerde muss ja auch beschieden werden. Was mir der Präsident des Amtsgerichts schreibt, ist durchaus bemerkenswert.
Zunächst bestätigt mir der Gerichtspräsident, mein Kostenantrag sei tatsächlich am 7. Januar 2011 eingegangen. Damals sei die Gerichtsakte aber bereits an die Staatsanwaltschaft versandt gewesen. Deshalb habe man die Akte am 10. Januar 2011 zurückgefordert. Und jetzt kommt’s:
Eine Rücksendung der Akte durch die Staatsanwaltschaft erfolgte nicht. Erst aufgrund Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde wurde die Akte von der Staatsanwaltschaft zurückgesandt. … Ich bedauere die späte Erledigung Ihres Antrags, sehe aber in meinem Geschäftsbereich keinen Grund zu dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahmen. Die Verzögerung durch die Staatsanwaltschaft liegt nicht in meinem Verantwortungsbereich.
Nun ja, das Gericht hat also alles Erforderliche getan, wenn es nach Eingang eines Kostenantrages die Akte bei der Staatsanwaltschaft zurückfordert. Ob die Akte dann tatsächlich zurückkommt und der Kostenantrag somit bearbeitet werden kann, muss das Gericht nicht interessieren. Demgemäß darf es drei weiteren Schreiben, mit denen ich auf den nichterledigten Antrag hingewiesen habe, auch einfach ignorieren – denn die Akte ist ja auf die erste Anforderung nicht zurückgekommen. (Wäre auch mal interessant, wo die Mahnungen abgeheftet wurden, so ganz ohne Akte.)
Mich stellt die Antwort nicht zufrieden. Wieso dürfen normale Erinnerungsschreiben und sogar die Ankündigung einer Beschwerde ignoriert werden? Wenn das der Fall ist, wieso wird bei Eingang einer Dienstaufsichtsbeschwerde dann aber doch bei der Staatsanwaltschaft Druck gemacht, damit diese sich nun doch mal von der Akte trennt?
Aber so lässt sich das Ganze halt als Verzögerung durch die Staatsanwaltschaft verkaufen, für die man nun wirklich rein gar nichts kann. Ich habe mich gefragt, woran dieser Argumentationsstil erinnert. Dann fiel mir Christian Wulffs Anwalt ein.
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